Wissen · Dienste

Dienste in der Datenschutzerklärung.

Je Dienst dasselbe: wer die Vertragspartnerin ist, in welchen Staat die Daten gehen und auf welcher Grundlage. Die Prozentzahl daneben sagt, auf wie vielen der 206 von mir geprüften Schweizer KMU-Websites er tatsächlich läuft.

Messung und Werbung

Sie erfahren, wer wann was angeschaut hat. Diese Gruppe braucht in aller Regel eine Einwilligung, und sie ist der häufigste Grund, warum eine Erklärung nicht mehr stimmt.

Eingebettet von aussen

Schriften, Karten, Videos und Schutzmechanismen. Sie fallen niemandem auf, weil sie zur Seite gehören, und übertragen trotzdem bei jedem Aufruf die IP-Adresse deiner Besucher.

Newsletter

Sie bekommen die Adressen deiner Abonnentinnen und messen in der Voreinstellung mit, wer eine Mail öffnet und welchen Link anklickt.

Zahlung

Sie bekommen Namen, Adresse und Betrag, und sie bearbeiten diese Daten für eigene Zwecke, etwa zur Betrugsprüfung. Das macht sie zu Empfängern und nicht bloss zu Auftragsbearbeitern.

Betrieb der Seite

Hosting, Baukasten und vorgelagerte Netze. Durch sie läuft jeder einzelne Aufruf, auch der von jemandem, der nur kurz vorbeischaut.

Einwilligung

Die Banner selbst. Sie bearbeiten Daten, gehören also in die Erklärung, und genau das vergessen die meisten: das Werkzeug gegen das Problem wird selbst zu einem.

Deinen Dienst gibt es hier nicht?

Kein Problem, die Liste ist eine Auswahl. Der Scan liest den Code deiner Seite und findet auch Dienste, zu denen hier nichts steht. Was der Scan nicht sehen kann, etwa den Newsletter-Versand oder die Buchhaltung, fragt der Fragebogen danach ab.

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DSGfix liefert eine automatisierte technische Einschätzung und Vorlagen nach bestem Wissen. Dies ist keine Rechtsberatung und ersetzt im Einzelfall keine anwaltliche Prüfung. Gefundene Punkte sind Hinweise auf mögliche Risiken, keine rechtliche Beurteilung.