Der Banner, der die Einwilligung einholt, bearbeitet selbst Personendaten. Das ist die Pointe, die in fast jeder Erklärung fehlt: Cookiebot speichert, wer wann welcher Kategorie zugestimmt hat, und dafür braucht es eine Kennung des Besuchers und seine gekürzte IP-Adresse.

In meiner Erhebung über 206 Schweizer KMU-Websites (August 2026) lief Cookiebot auf 23 Seiten, also 11%. Es ist damit das meistverbreitete Einwilligungswerkzeug der Stichprobe.

Startet das Tracking, bevor jemand zugestimmt hat?
Der Scan sieht, was beim Aufruf lädt, und damit auch, ob dein Banner tatsächlich blockiert. Ich lese aus, welche Dienste auf deiner Seite laufen, und halte sie gegen das, was in deiner Erklärung steht. Rund 5 Sekunden, kostenlos, ohne Anmeldung.

Warum es überhaupt genannt werden muss

Zwei Gründe, und beide sind schlicht:

1. Es ist ein Empfänger. Die Zustimmungsprotokolle liegen beim Anbieter, nicht bei dir.

2. Es läuft vor jeder Einwilligung. Der Banner muss geladen werden, bevor irgendjemand zustimmen kann. Ein Dienst, der ohne Einwilligung läuft, braucht eine andere Grundlage, und die ist hier das berechtigte Interesse am rechtmässigen Betrieb.

Die Einwilligung für den Einwilligungsdienst einzuholen, wäre ein Widerspruch in sich. Genannt werden muss er trotzdem, wie jeder andere Dienst auch: Welche Dienste laufen auf meiner Website?

Was Cookiebot bearbeitet

  • Eine Kennung deines Besuchers, damit die Wahl beim nächsten Besuch noch gilt.
  • Die gekürzte IP-Adresse und den Zeitpunkt, als Nachweis der Zustimmung.
  • Den Inhalt der Wahl, also welche Kategorien zugelassen wurden.
  • Die Adresse deiner Seite, auf der die Zustimmung erfolgte.

Das Zielland, und warum es hier angenehm ist

Cookiebot kommt aus Dänemark, im Katalog steht die Herkunft als EU. Für die Auslandbekanntgabe heisst das: die EU gilt nach der Länderliste des Bundesrats (Anhang 1 DSV) als Staat mit angemessenem Datenschutz. Es braucht also keine zusätzlichen Garantien, und der Abschnitt bleibt kurz.

Die genaue Vertragspartnerin nenne ich hier bewusst nicht aus dem Gedächtnis. Für 115 Dienste liegt mir die Firmierung mit Quelle und Prüfdatum vor, für diesen nicht, und eine plausibel klingende Gesellschaft hinzuschreiben wäre genau der Fehler, den ich in fremden Erklärungen laufend finde. Nimm die Angabe aus den Rechtstexten des Anbieters, dort steht sie verbindlich.

Was ein Banner in der Schweiz leisten muss, und was nicht

Das revDSG kennt keinen allgemeinen Einwilligungszwang für Cookies, wie ihn die EU-Richtlinie für den europäischen Raum vorsieht. Ein Banner ist in der Schweiz also nicht in jedem Fall Pflicht. Sobald aber Dienste laufen, die für Werbung oder für seitenübergreifende Beobachtung eingesetzt werden, ist die Einwilligung der saubere Weg, und bei Besuchern aus der EU greift ohnehin die DSGVO.

Der häufigere Fehler ist ein anderer: das Banner steht da und blockiert nichts. In meiner Erhebung liefen auf 26% der 206 Seiten einwilligungspflichtige Dienste ganz ohne Banner. Ein Banner, das nur informiert und die Dienste trotzdem sofort startet, ist ein Bild und keine Einwilligung. Wann in der Schweiz überhaupt eines nötig ist, steht in Cookie-Banner Schweiz: Pflicht oder nicht?.

So kann der Abschnitt aussehen

Einwilligungsverwaltung
Zur Verwaltung deiner Auswahl setzen wir Cookiebot ein. Gespeichert werden eine Kennung, die gekürzte IP-Adresse, der Zeitpunkt und der Inhalt deiner Wahl. Zweck ist der Nachweis und die Beachtung der getroffenen Auswahl. Die Bearbeitung erfolgt in der EU (Dänemark). Die Angaben zur Anbieterin entnimmst du deren Rechtstexten.
Startet das Tracking, bevor jemand zugestimmt hat?
Der Scan sieht, was beim Aufruf lädt, und damit auch, ob dein Banner tatsächlich blockiert. Ich lese aus, welche Dienste auf deiner Seite laufen, und halte sie gegen das, was in deiner Erklärung steht. Rund 5 Sekunden, kostenlos, ohne Anmeldung.