Kurz: Ja, Infomaniak gehört in deine Datenschutzerklärung. Nicht weil dort etwas im Argen läge, sondern weil dein Hoster jeden Aufruf deiner Seite sieht und die Logfiles dazu speichert. Er ist damit ein Empfänger deiner Besucherdaten, und Empfänger muss man nennen.
Der Abschnitt ist kurz und angenehm zu schreiben, denn Infomaniak sitzt in Genf. Die Auslandbekanntgabe, der schwierigste Teil jeder Erklärung, entfällt hier vollständig.
Warum der Hoster so oft fehlt
In meiner Erhebung über 206 Schweizer KMU-Websites (August 2026) lief bei 93 Seiten ein System, dessen Betreiber von aussen nicht zu erkennen war. Ein Scanner sieht in solchen Fällen, dass eine Seite mit WordPress gebaut ist, aber nicht, auf wessen Servern sie liegt.
Genau deshalb fehlt der Hoster in so vielen Erklärungen: Wer seine Erklärung mit einem Fragebogen erstellt hat, wurde nie danach gefragt. Wer sie kopiert hat, hat den Hoster des anderen übernommen. Und wer sie von einem Scanner erzeugen liess, bekam ihn nicht angezeigt, weil er im Seitencode nicht steht.
Was Infomaniak bekommt
Als Hoster verarbeitet Infomaniak in deinem Auftrag:
- Server-Logfiles. IP-Adresse, Zeitpunkt, aufgerufene Adresse, Browser und Betriebssystem. Das fällt bei jedem Aufruf an, technisch unvermeidbar.
- Inhalte deiner Seite. Alles, was du speicherst, liegt auf ihren Servern, also auch Formulareingaben und Bestellungen.
- E-Mails, falls du auch dein Postfach dort hast. Das ist ein eigener Zweck und gehört gesondert erwähnt.
Die Angaben, geprüft
Die Vertragspartnerin ist Infomaniak Network SA, Rue Eugène Marziano 25, 1227 Les Acacias (Genf), Schweiz. Diese Angabe stammt aus dem Impressum des Unternehmens und liegt bei mir mit Quelle und Prüfdatum vor, wie für 115 weitere Dienste.
Das klingt nach einer Kleinigkeit und ist genau die Stelle, an der die meisten Erklärungen ungenau werden. „Unser Hosting-Anbieter“ ist keine Angabe, mit der ein Leser etwas anfangen kann.
Schweizer Anbieterin heisst nicht: nichts zu deklarieren
Bei einem Anbieter mit Sitz in der Schweiz entfällt die Auslandbekanntgabe nach Art. 19 Abs. 4 revDSG. Das ist der angenehme Teil, und er wird regelmässig zu weit gedacht.
Die Informationspflicht nach Art. 19 revDSG bleibt vollständig bestehen. Du musst also weiterhin sagen, wer die Daten bekommt, wozu, und um welche Daten es geht. Ein Dienst, der die Schweiz nie verlässt, ist kein Dienst, der ungenannt bleiben darf. Er ist nur einer, bei dem der schwierigste Abschnitt kürzer ausfällt.
Der Abschnitt, wie er aussehen kann
Hosting
Diese Website wird bei der Infomaniak Network SA, Rue Eugène Marziano 25, 1227 Les Acacias, Schweiz, betrieben. Beim Aufruf der Seite fallen Server-Logfiles an (IP-Adresse, Zeitpunkt, aufgerufene Adresse, Browser). Zweck ist der technische Betrieb und die Sicherheit der Website. Die Daten werden in der Schweiz bearbeitet.
Mehr zu diesem Abschnitt und zu ausländischen Hostern steht in Hosting in der Datenschutzerklärung.