Fünf Fragen zu deiner Webseite, je ein Klick. Danach weisst du, ob du eine brauchst und warum.
Ein Kontaktformular, eine angezeigte E-Mail-Adresse oder ein Link zu WhatsApp.
Newsletter, Termin, Mitgliedschaft, Kurs, Shop.
Google Analytics, die Statistik deines Baukastens oder ein Werbe-Pixel von Facebook oder Google.
Google Maps, YouTube, Instagram, Facebook. Auch Schriften von Google zählen dazu.
Hostpoint, Infomaniak, Wix, Jimdo, Squarespace, ClubDesk … Fast jede Seite tut das.
Seit dem 1. September 2023 gilt in der Schweiz das revidierte Datenschutzgesetz. Es verlangt, dass du Leute informierst, sobald du Personendaten von ihnen beschaffst: wer du bist, wozu du die Daten brauchst, wer sie sonst noch bekommt und ob sie ins Ausland gehen. Das gilt für Firmen, Einzelunternehmen und Vereine gleichermassen.
Eine Webseite beschafft fast immer Personendaten, schon über die IP-Adressen beim Anbieter. Mehr dazu, auch zu privaten Seiten und wo die Erklärung stehen muss, unter Ist eine Datenschutzerklärung Pflicht in der Schweiz?