Payrexx gehört zu den Diensten, die kein Scan der Welt findet und die trotzdem in jede Erklärung gehören. Die Zahlung läuft in einem eigenen Fenster oder auf einer eigenen Seite, und die Daten, die dabei anfallen, sind die heikelsten deines ganzen Betriebs: Name, Adresse, Betrag, Zahlungsmittel.

Deine Kasse sieht kein Scanner. Der Rest deiner Seite schon.
Was im Seitencode steht, lese ich aus. Zahlung, Buchhaltung und Newsletter ergänzt du im Fragebogen. Ich lese aus, welche Dienste auf deiner Seite laufen, und halte sie gegen das, was in deiner Erklärung steht. Rund 5 Sekunden, kostenlos, ohne Anmeldung.

Warum der Zahlungsdienst so oft fehlt

Dieselbe Mechanik wie bei der Buchhaltung: Er hinterlässt keine Spur im Seitencode, solange die Kasse nicht offen ist. Ein Fragebogen-Generator fragt danach oder eben nicht. Wer seine Erklärung von einem Scanner erzeugen liess, bekam ihn nicht angezeigt.

Ich sage das offen, weil es die Grenze meines eigenen Werkzeugs ist: Der Scan liest den Code deiner Seite. Deine Kasse steht dort erst, wenn jemand auf „bezahlen“ geklickt hat. Genau darum frage ich im zweiten Schritt nach Zahlung, Newsletter, Terminbuchung und Buchhaltung, statt zu raten. Für die Buchhaltung gilt dasselbe, siehe bexio in der Datenschutzerklärung.

Was Payrexx bekommt

  • Angaben zur Zahlung. Betrag, Währung, Zahlungsmittel, Zeitpunkt.
  • Angaben zur Person. Name, E-Mail, je nach Einrichtung Adresse und Telefonnummer.
  • Technische Daten. IP-Adresse und Gerät, für die Betrugserkennung.

Die Kartendaten selbst gehen in aller Regel nicht durch deine Hände, und das ist ein Punkt, den du in der Erklärung ruhig sagen darfst: Sie werden direkt beim Zahlungsdienst eingegeben.

Die Angaben, geprüft

Die Vertragspartnerin ist Payrexx AG, Burgstrasse 20, 3600 Thun, Schweiz (UID CHE-483.447.300). Die Firmierung stammt aus dem Impressum des Unternehmens und liegt mit Quelle und Prüfdatum vor.

Schweizer Anbieterin heisst nicht: nichts zu deklarieren

Bei einem Anbieter mit Sitz in der Schweiz entfällt die Auslandbekanntgabe nach Art. 19 Abs. 4 revDSG. Die Informationspflicht nach Art. 19 revDSG bleibt vollständig bestehen. Du musst also weiterhin sagen, wer die Daten bekommt, wozu und um welche Daten es geht.

Eine Einschränkung, die in Erklärungen fast nie steht: Je nach Zahlungsmittel schaltet Payrexx weitere Stellen dazu, etwa Kartennetze oder Kaufabwickler. Wer etwa Kreditkarten und Rechnungskauf anbietet, hat mehr als einen Empfänger, und die Erklärung darf das sagen. Die anderen verbreiteten Schweizer Kassen stehen in Datatrans, Wallee, Saferpay, PostFinance.

So kann der Abschnitt aussehen

Zahlungsabwicklung
Für die Abwicklung von Zahlungen setzen wir Payrexx der Payrexx AG, Burgstrasse 20, 3600 Thun, Schweiz, ein. Bearbeitet werden Name, Kontaktangaben, Betrag, gewähltes Zahlungsmittel sowie technische Daten zur Betrugserkennung. Zweck ist die Abwicklung des Vertrags. Die Bearbeitung erfolgt in der Schweiz; je nach gewähltem Zahlungsmittel werden weitere Zahlungsdienstleister beigezogen.

Die Aufbewahrung, die du konkret benennen kannst

Zahlungsbelege sind Geschäftsbücher im Sinn von Art. 958f OR, also zehn Jahre. Das ist eine der wenigen Stellen, an denen sich eine Frist präzise nennen lässt, statt „so lange wie nötig“ zu schreiben. Eine konkrete Zahl mit Grundlage wirkt in einer Erklärung mehr als drei allgemeine Sätze.

Deine Kasse sieht kein Scanner. Der Rest deiner Seite schon.
Was im Seitencode steht, lese ich aus. Zahlung, Buchhaltung und Newsletter ergänzt du im Fragebogen. Ich lese aus, welche Dienste auf deiner Seite laufen, und halte sie gegen das, was in deiner Erklärung steht. Rund 5 Sekunden, kostenlos, ohne Anmeldung.