Diese Erklärung beschreibt, wie DSGfix personenbezogene Daten bearbeitet. Grundlage ist das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG). Stand: Oktober 2026.
Scan-Daten: die URL, die du prüfen lässt, und die öffentlich abrufbaren Inhalte dieser Seite (eingebundene Dienste, bestehende Datenschutzerklärung). Aus dem Impressum und dem Fussbereich der geprüften Seite lese ich zusätzlich die dort veröffentlichte Kontaktadresse und einen allfälligen Urhebervermerk aus („Realisation: …"). Beides steht öffentlich auf der Seite; die Kontaktadresse verlangt für gewerbliche Angebote ohnehin Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG. Dazu frage ich für diese Adresse öffentliche Einträge im Namensdienst ab (Nameserver, Mail-Server, IP-Adresse), um zu erkennen, wer die Seite betreibt und ob es die Domain überhaupt gibt. Diese Abfragen laufen über den Namensdienst meines Servers.
Portfolio-Prüfung: gibst du auf dsgfix.ch/fuer-agenturen eine Liste von Adressen ein, prüfe ich jede davon wie oben beschrieben und lege den Bericht unter einer eigenen Adresse ab, damit du ihn wiederfindest und weiterleiten kannst. Die Liste bleibt vollständig gespeichert, auch die Einträge, die nicht erreichbar waren. Dazu speichere ich eine tageweise wechselnde Prüfsumme deiner IP-Adresse, nie die Adresse selbst, um die Anzahl Prüfungen pro Tag zu begrenzen.
Kostenlose Werkzeuge: beim Google-Fonts-Check und beim WordPress-Plugin-Check ruft mein Server die Adresse, die du eingibst, einmal öffentlich ab und liest daraus die eingebundenen Schriften oder Plugins. Die Adresse und das Ergebnis speichere ich nicht; die Reichweitenmessung hält nur fest, dass geprüft wurde (Ziffer 7). Alle anderen Werkzeuge, etwa der Impressum-Generator, die Auskunfts-Vorlage oder die Foto-Einwilligung, laufen nur in deinem Browser: Was du dort eintippst, erreicht mich nicht.
Angaben im Generator: die Firmen- und Kontaktdaten, die du für deine Datenschutzerklärung erfasst.
Kontodaten: deine E-Mail-Adresse für den Login per Magic-Link.
Kontaktanfragen: schreibst du mir über das Kontakt-Fenster, bearbeite ich deine E-Mail-Adresse und deinen Text, um dir zu antworten. Die Nachricht geht als E-Mail an mich, ich setze dafür keinen fremden Chat-Dienst ein. Ich bewahre sie so lange auf, wie es die Anfrage erfordert.
Zahlungsdaten: bei einem Kauf werden Name und Zahlungsmittel direkt von meinem Zahlungsdienstleister bearbeitet. Ich speichere keine vollständigen Kartendaten. Was ich speichere, sind die Angaben für die Quittung: Name, Rechnungsadresse, auf Wunsch die Firma, dazu Betrag, Datum und die Kennung der Zahlung. Ohne diese Angaben gäbe es keinen Beleg, den eine Buchhaltung verwenden kann.
Server-Protokolle: technische Angaben wie IP-Adresse, Browser und Zeitpunkt, die beim Hoster kurzzeitig anfallen, damit der Betrieb funktioniert und Angriffe erkannt werden. Für meine eigene Reichweitenmessung werte ich IP-Adresse und Browser-Kennung aus und speichere daraus eine tageweise wechselnde Prüfsumme, nie die Adresse selbst. Eine solche Prüfsumme bleibt ein Personendatum. Warum, und was sie kann und was nicht, steht in Ziffer 7.
3. Zwecke
Ich bearbeite diese Daten, um den Scan und die kostenlosen Werkzeuge durchzuführen, deine Datenschutzerklärung zu erstellen, dein Konto und Käufe zu verwalten, den Dienst technisch bereitzustellen und gesetzliche Pflichten zu erfüllen. Dazu gehört die Betreuung nach dem Kauf: ich frage dich allenfalls einmal, wie du mit dem Ergebnis zurechtgekommen bist, und bitte um eine Rückmeldung. Das ist freiwillig, eine Antwort ist keine Bedingung für irgendetwas, und ein kurzes „nicht mehr melden“ genügt.
Dazu kommen vier Zwecke, die über deinen Auftrag hinausgehen:
Reichweitenmessung in eigener Sache, um zu sehen, welche Seiten genutzt werden und wo Leute abbrechen (Ziffer 7).
Messung des Werbeerfolgs, also die Zuordnung eines Kaufs zu einem Anzeigenklick (Ziffer 8).
Ansprache von Websitebetreibern, wenn eine Prüfung ihrer öffentlich erreichbaren Seite etwas ergibt (Ziffer 9).
Eigene Erhebungen: ich prüfe Stichproben von Schweizer Websites und veröffentliche die Auswertung. Veröffentlicht werden nur Zahlen, nie einzelne Firmen oder Adressen.
4. Dienstleister und Bekanntgabe ins Ausland
Ich setze sorgfältig ausgewählte Auftragsbearbeiter ein. Dabei können Daten auch ins Ausland, insbesondere in die USA, gelangen. Auf welcher Grundlage das jeweils geschieht, steht bei jedem Anbieter einzeln.
Zwei der hier genannten Empfänger bearbeiten Daten auch für eigene Zwecke und sind insoweit keine Auftragsbearbeiter: Google bekommt die Kauf-Meldung nach Ziffer 8, und Stripe bearbeitet Zahlungsdaten zusätzlich für eigene Pflichten wie Betrugsabwehr und Geldwäschereivorschriften. Beides ist eine Bekanntgabe an Dritte und keine Bearbeitung in meinem Auftrag, darum steht es hier ausdrücklich. Ob ein Anbieter im Data Privacy Framework eingetragen ist, habe ich in der amtlichen Liste nachgeschaut, und zwar in der Schweizer Erweiterung (Swiss-U.S. DPF), Stand 10.09.2026. Eine Eintragung muss jährlich erneuert werden; ich prüfe sie mit jeder Aktualisierung dieser Erklärung nach.
Vercel — Hosting und Auslieferung der Seite. Bearbeitung in der EU und in den USA. Die Vercel Inc. nimmt am Swiss-U.S. Data Privacy Framework teil. Das ist die Grundlage für die Übermittlung in die USA (Art. 16 Abs. 1 revDSG in Verbindung mit der Anerkennung des Frameworks durch den Bundesrat).
Supabase — Datenbank, Konten und Dateiablage. Die von mir genutzte Region liegt in der EU. Die Mitgliedstaaten der EU stehen auf der Staatenliste des Bundesrats (Anhang 1 DSV), zusätzliche Garantien braucht es dafür nicht.
Stripe — Zahlungsabwicklung. Vertragspartnerin ausserhalb Nord- und Südamerikas ist die Stripe Payments Europe, Limited, One Wilton Park, Dublin 2, Irland (Konzernmutter: Stripe, Inc., USA). Mein Vertragspartner sitzt damit in der EU. Für die Übermittlung in die USA innerhalb des Konzerns nimmt die Stripe, LLC am Swiss-U.S. Data Privacy Framework teil.
Resend — Versand der E-Mails an dich (Login-Link, Kaufbestätigung, Meldungen des DSG-Wächters) und der Nachrichten aus dem Kontakt-Fenster an mich. Bearbeitung in den USA. Resend ist nur für die EU-Erweiterung des Data Privacy Framework eingetragen, nicht für die Schweizer. Für die Übermittlung aus der Schweiz stütze ich mich darum auf die Standardvertragsklauseln nach Art. 16 Abs. 2 lit. d revDSG.
Google — Zuordnung von Käufen zu Anzeigenklicks, siehe Ziffer 8. Übermittelt werden die Klick-Kennung, der Zeitpunkt des Kaufs und der Betrag, nie Kontaktdaten von dir. Der Weg dorthin ist zweifach: ein Skript auf der Bestätigungsseite nach einem Kauf (Ziffer 6) und eine nachträgliche Liste aus meiner Datenbank. Beim Skript erhält Google zusätzlich die technischen Angaben, die jeder Aufruf mit sich bringt, insbesondere die IP-Adresse und die Browser-Kennung deines Geräts. Vertragspartnerin für Google Ads ist die Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland (Konzernmutter: Google LLC, USA). Meine Bekanntgabe geht damit nach Irland, und Irland steht auf der Staatenliste des Bundesrats (Anhang 1 DSV); zusätzliche Garantien braucht es dafür nicht. Was Google konzernintern in die USA weitergibt, verantwortet Google selbst. Die dortige Google LLC nimmt am Swiss-U.S. Data Privacy Framework teil.
Anthropic — Erzeugung der Texte. Dorthin gehen die Angaben, die du im Generator erfasst, die beim Scan gefundenen Dienste, für das Beispiel auf der Befundseite der Text einer bestehenden Datenschutzerklärung und, wenn du eine offene Stelle im Dokument schliessen lässt, die betreffende Textstelle samt deiner Eingabe dazu. Vertragspartnerin für die Schweiz ist die Anthropic Ireland, Limited, 6th Floor, South Bank House, Barrow Street, Dublin 4, Irland; meine Bekanntgabe geht damit in die EU. Anthropic bearbeitet die Daten in den USA und stützt diese Weitergabe nach eigenen Angaben auf Standardvertragsklauseln; im Data Privacy Framework ist das Unternehmen nicht eingetragen. Ich nutze die Programmierschnittstelle, deren Eingaben nach Angaben des Anbieters nicht zum Training der Modelle verwendet werden.
5. Aufbewahrung
Ich bewahre Daten so lange auf, wie es für die genannten Zwecke oder aufgrund gesetzlicher Pflichten nötig ist. Konkret:
Reichweitenmessung: täglich verdichte ich die Aufrufe zu Tageszahlen (Besucher, Aufrufe, Scans, Käufe, Umsatz) und lösche dabei die Prüfsumme der IP-Adresse: ihr Zweck, Aufrufe eines Besuchs zusammenzufassen und Massen-Zugriffe zu erkennen, ist nach dem Tag erfüllt. Die einzelnen Aufrufe bleiben 13 Monate, damit ich einen Zeitraum auch im Nachhinein noch einmal anders auswerten und mit dem Vorjahr vergleichen kann; danach werden sie automatisch gelöscht. Die Tageszahlen betreffen niemanden mehr und bleiben ohne Frist.
Scans und erzeugte Dokumente: solange du sie in deinem Konto brauchst. Auf Wunsch lösche ich sie sofort. Hast du den DSG-Wächter gebucht, wird deine Seite wöchentlich erneut gescannt, bis du das Abo beendest; die Ergebnisse liegen im selben Konto.
Kaufbelege: zehn Jahre, das verlangt die handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungspflicht (Art. 958f OR). Dazu gehören die Angaben auf der Quittung.
Kontaktanfragen: so lange, wie die Anfrage und allfällige Rückfragen es erfordern.
Portfolio-Berichte: die eingegebene Liste und der Bericht bleiben unter ihrer Adresse liegen, spätestens nach zwölf Monaten lösche ich sie; auf Wunsch sofort. Wer die Adresse des Berichts kennt, kann ihn ansehen: sie ist lang und zufällig, aber sie ist nicht durch ein Passwort geschützt, damit du den Bericht weiterleiten kannst. Schick ihn also nur Leuten, die ihn sehen dürfen.
Prüfsumme für die Obergrenze: die Tages-Prüfsumme der IP-Adresse bei der Portfolio-Prüfung wird nach 24 Stunden gelöscht. Länger braucht eine Tagesobergrenze sie nicht.
Scans fremder Seiten: Prüfungen, die ich selbst starte (Ziffer 9 und meine Erhebungen), bewahre ich auf, solange eine daraus veröffentlichte Zahl aktuell ist, weil ich sie belegen können will. Eine Pflicht dazu gibt es nicht, es ist meine Entscheidung, und sie hat eine Obergrenze: drei Jahre. Die ausgelesene Kontaktadresse und der Urhebervermerk fallen schon nach zwölf Monaten weg. Was länger bleibt, ist das Ergebnis samt der Adresse der Website; bei einer Einzelfirma kann diese Adresse ein Personendatum sein, und deshalb endet auch sie nach drei Jahren.
Angeschriebene Websitebetreiber und Agenturen (Ziffer 9): spätestens nach zwölf Monaten lösche ich die Kontaktadresse und den Text der Nachricht; das gilt auch für die Zusammenstellung pro Urheberin. Ohne Frist bleibt eine kurze Zeile: die Adresse der Website oder der Agentur, das Datum der Nachricht und ob eine Abmeldung vorliegt. Das ist meine Sperrliste, und sie ist der Grund, warum niemand zweimal von mir hört: weder wer abgesagt hat noch wer einfach nicht geantwortet hat. Ohne diese Zeile wäre eine zweite Nachricht in zwei Jahren unvermeidlich, und die wäre der grössere Eingriff als die Zeile selbst.
6. Cookies und Speicher im Browser
Ich verwende nur die technisch notwendigen Cookies, insbesondere für deinen Login. Beim Surfen auf dieser Website läuft keine Analyse über Drittanbieter, also weder Google Analytics noch vergleichbare Dienste. Auch die Schriften kommen von meiner eigenen Adresse (ausgeliefert über den Hoster nach Ziffer 4): dein Browser ruft dafür nichts bei Google oder einem anderen Anbieter ab.
Eine Ausnahme, und nur eine: auf der Seite, die du nach einem abgeschlossenen Kauf zurückbekommst, lädt ein Skript von Google Ads und meldet den Kauf. Es lädt nur, wenn dein Besuch über eine Google-Anzeige begonnen hat, also wenn die Klick-Kennung nach Ziffer 8 vorliegt. Ohne Anzeigenklick gibt es nichts zuzuordnen, und dann erfährt Google von deinem Kauf auch nichts (Zweckbindung nach Art. 6 Abs. 3 revDSG). Ich rufe es mit den Einstellungen auf, die keinen Seitenaufruf melden, keine Speicherung auf deinem Gerät verlangen und keine Signale für personalisierte Werbung setzen. Was dabei übermittelt wird, steht in Ziffer 8. Hast du die Messung nach Ziffer 7 abgeschaltet, lädt dieses Skript ebenfalls nicht.
Ausserhalb der Cookies speichert dein Browser sieben Dinge, alle sieben nur bei dir:
Die Sitzungs-Nummer der Reichweitenmessung im Sitzungsspeicher. Sie ist zufällig erzeugt und verfällt, sobald du den Tab schliesst (Ziffer 7).
Die Klick-Kennung einer Anzeige, ebenfalls im Sitzungsspeicher und ebenfalls nur bis zum Schliessen des Tabs (Ziffer 8).
Kommst du über eine Anzeige, die Kampagnen-Angaben aus der Adresszeile (Ziffer 7), ebenfalls im Sitzungsspeicher und nur bis zum Schliessen des Tabs.
Nach einem Kauf einen Vermerk zur Zahlungsnummer. Er verhindert, dass ein Neuladen der Bestätigungsseite denselben Kauf ein zweites Mal meldet. Für die Meldung an Google (Ziffer 8) liegt er im Sitzungsspeicher bis zum Schliessen des Tabs; für meine eigene Messung (Ziffer 7) im lokalen Speicher, weil Leute die Seite auch Tage später wieder öffnen. Dieser zweite Vermerk enthält nur die Zahlungsnummer und bleibt, bis du die Browserdaten löschst.
Deine Abmeldung von der Messung im lokalen Speicher, falls du sie auf dsgfix.ch/kein-tracking vorgenommen hast. Dieser Eintrag bleibt, bis du ihn widerrufst oder die Browserdaten löschst. Ohne ihn wüsste ich bei jedem Aufruf wieder nicht, dass du nicht gezählt werden willst.
Deine Angaben im Formular unter /erstellen, im lokalen Speicher, damit sie noch da sind, wenn du den Tab schliesst und später weitermachst. Sie verlassen deinen Browser erst, wenn du das Formular abschickst, und verfallen nach sieben Tagen. Mit «Formular leeren» oder «Alles zurücksetzen» löschst du sie sofort, nach einem Kauf lösche ich sie selbst. Die sieben Tage zählen ab deiner letzten Änderung.
Deine Angaben in zwei Werkzeugen im lokalen Speicher: was du im Impressum-Generator einträgst und was du auf der Checkliste vor dem Livegang abhakst, damit es beim nächsten Besuch noch da ist. Beides verlässt deinen Browser nie. Mit «Formular leeren» beziehungsweise «Alles zurücksetzen» löschst du es sofort, sonst bleibt es, bis du die Browserdaten löschst.
7. Reichweitenmessung in eigener Sache
Damit ich sehe, welche Seiten genutzt werden und wo Leute abbrechen, zähle ich Seitenaufrufe selbst, mit eigenem Code und ohne Analyse-Dienst. Gespeichert werden sie in meiner Datenbank bei Supabase in der EU (Ziffer 4). Dabei werden gespeichert: der aufgerufene Pfad ohne Suchparameter, der Hostname der verweisenden Seite (also etwa „google.com“, nie die vollständige Adresse), ein Ereignisname wie „Scan gestartet“ und eine zufällig erzeugte Sitzungs-Nummer. Kommst du über eine Anzeige, kommen die Kampagnen-Angaben aus der Adresszeile dazu (utm-Parameter), damit ich Werbung ohne fremdes Zählpixel auswerten kann. Dazu gehört auch das Stichwort, auf das ich die Anzeige gebucht habe. Das ist meine Einstellung im Anzeigenkonto, die mir zurückgeliefert wird, und nicht das, was du in die Suche eingetippt hast; dein Suchbegriff bleibt bei Google und erreicht mich nie.
Ebenfalls erfasst werden das Ziel von Klicks auf Links und Knöpfe sowie die Verweildauer, letztere über ein Signal alle 15 Sekunden, solange der Tab im Vordergrund ist. Beim Klick wird nur festgehalten, was ohnehin auf der Seite steht: wohin ein Link führt und wie ein Knopf beschriftet ist. Nie erfasst wird, was du in ein Eingabefeld tippst, also auch nicht die Adresse, die du in den Scan eingibst, solange du den Scan nicht startest.
Deine IP-Adresse und dein Browser-Kennzeichen (User-Agent) werte ich aus, speichere sie aber nicht. Konkret heisst das:
Aus der IP-Adresse berechne ich eine Prüfsumme, in die zusätzlich das aktuelle Datum und ein nur mir bekanntes Geheimnis einfliessen. Gespeichert wird nur diese Prüfsumme, nie die Adresse selbst. Weil das Datum mitgerechnet wird, ergibt derselbe Anschluss morgen eine andere Prüfsumme. Ein Wiedererkennen über den Tag hinaus ist nicht vorgesehen und ohne Weiteres nicht möglich. Ausschliessen kann ich es nicht: wer das Geheimnis kennt, könnte die Prüfsumme zu einer bekannten Adresse nachrechnen, und genau darum bleibt sie ein Personendatum und wird wie eines behandelt. Zweck ist, Aufrufe desselben Besuchs zusammenzufassen und auffällige Massen-Zugriffe zu erkennen.
Aus dem User-Agent lese ich zwei Dinge heraus: ob der Aufruf von einem bekannten Bot stammt (Suchmaschinen-Crawler, Vorschau-Dienste, Skripte) und ob er von einem Telefon, einem Tablet oder einem Computer kommt. Gespeichert werden nur diese beiden Ergebnisse, nicht die Kennung selbst.
Der Grund für beides ist schlicht Aussagekraft: ein einzelner Crawler erzeugt hunderte Aufrufe, und ohne diese Unterscheidung sähe eine Statistik nach Besuchern aus, die keine sind. Ich hätte darauf verzichten können, halte es aber für den ehrlicheren Weg, es zu tun und hier zu beschreiben, statt so zu tun, als messe ich nichts.
Wo die Sitzungs-Nummer liegt, steht in Ziffer 6. Die Prüfsumme fällt bei der täglichen Verdichtung weg, die einzelnen Aufrufe nach 13 Monaten; weitergegeben wird nichts davon. Es findet kein Profiling statt, und die Daten liegen in meiner eigenen Datenbank (Ziffer 4).
Möchtest du gar nicht gezählt werden, kannst du die Messung auf dsgfix.ch/kein-tracking für dieses Gerät abschalten. Die Einstellung bleibt gespeichert, bis du sie widerrufst oder die Browserdaten löschst. Sie schaltet die Zählung nach dieser Ziffer ganz ab und auch die Kauf-Meldung nach Ziffer 8: ist sie gesetzt, wird die Klick-Kennung gar nicht erst gespeichert, eine bereits gemerkte wird gelöscht, und das Skript auf der Bestätigungsseite (Ziffer 6) lädt nicht.
8. Werbung: Zuordnung von Käufen zu Anzeigenklicks
Wenn du über eine Google-Anzeige hierher kommst, hängt Google an die Adresse eine Klick-Kennung (Parameter gclid). Ich speichere sie im Sitzungsspeicher deines Browsers und, falls du kaufst, zusammen mit dem Kauf in meiner Datenbank. Gemeldet wird der Kauf auf zwei Wegen mit unterschiedlichem Inhalt. Das Skript auf der Bestätigungsseite sendet den Betrag und eine Nummer, an der Google eine doppelte Zählung erkennt; weil dein Browser es direkt bei Google abruft, erhält Google dabei auch deine IP-Adresse und deine Browser-Kennung. Der nachträgliche Weg ist eine Liste aus meiner Datenbank mit Klick-Kennung, Kaufzeitpunkt und Betrag, ohne jede Angabe zu deinem Gerät. Beides dient derselben Frage: welche Anzeige hat zu einem Kauf geführt.
Zwei Dinge dazu, damit klar ist, was das heisst und was nicht. Beim Surfen läuft kein Google-Skript, die Kennung liest mein eigener Code aus der Adresszeile; das Skript von Google Ads lädt erst auf der Bestätigungsseite nach einem Kauf (Ziffer 6). Und die Kennung selbst fliesst nicht in meine Reichweitenmessung nach Ziffer 7 ein. Dort wird lediglich festgehalten, ob eine solche Kennung vorlag, also ob der Einstieg über einen bezahlten Anzeigenklick erfolgte, nie ihr Wert. Das brauche ich, um bezahlte Klicks von automatischen Abrufen zu unterscheiden, die dieselbe Anzeigen-Adresse aufrufen. Kaufst du nichts, wird die Kennung selbst nie gespeichert und verschwindet, sobald du den Tab schliesst. Hast du die Messung nach Ziffer 7 abgeschaltet, wird sie auch bei einem Kauf nicht gespeichert und nicht gemeldet.
9. Ansprache von Websitebetreibern und Agenturen
Ich prüfe öffentlich erreichbare Schweizer Websites mit demselben Verfahren wie im Scan und schreibe einzelne Betreiber an, wenn die Prüfung etwas ergibt. Dafür bearbeite ich: die Adresse der Website, das Ergebnis der Prüfung und die Kontaktadresse, die auf der Website selbst veröffentlicht ist, also im Impressum oder im Fussbereich. Ich kaufe keine Adressen und führe keine Verteiler; was ich zusammenstelle, lösche ich nach den Fristen in Ziffer 5.
Scans und Portfolio-Listen meiner Kundinnen und Kunden verwende ich dafür nicht. Was du selbst prüfen lässt, dient deinem Auftrag und keinem anderen Zweck (Art. 6 Abs. 3 revDSG). Gibt mir eine Agentur ihre Kundenliste, bleibt diese Liste in ihrem Bericht; ich schreibe weder die Agentur noch deren Kundschaft deswegen an. Die Adressen für diese Ziffer stammen ausschliesslich aus Prüfungen, die ich selbst starte. Ebenso wenig fliessen Kundenscans in meine veröffentlichten Erhebungen ein: deren Zahlen stammen aus eigenen Stichproben, die ich selbst ziehe.
Die Angaben stammen aus dem, was auf der Seite selbst veröffentlicht ist. Macht jemand Daten allgemein zugänglich und untersagt die Bearbeitung nicht ausdrücklich, liegt in der Regel keine Persönlichkeitsverletzung vor (Art. 30 Abs. 3 revDSG). Dazu kommt: Angaben über Firmen sind nach revDSG gar keine Personendaten, das Gesetz schützt Menschen. Betroffen sind hier also nur Einzelfirmen und Adressen, die auf eine Person lauten. Steht auf einer Seite, dass Werbung unerwünscht ist, ist das eine ausdrückliche Untersagung: mein Werkzeug sucht nach solchen Hinweisen und legt die Adresse beiseite, wenn es einen findet. Wird einer übersehen, genügt ein Wort, und ich vermerke es. Im Übrigen halte ich die Grundsätze nach Art. 6 revDSG ein und stütze mich, soweit nötig, auf mein überwiegendes Interesse, einen Betreiber auf einen konkreten Befund zu seiner eigenen Seite hinzuweisen (Art. 31 Abs. 1 revDSG).
Der Urhebervermerk.Trägt eine Seite im Fussbereich einen Vermerk wie „Realisation: …“, lese ich ihn aus demselben öffentlichen Text aus. Er nennt meist eine Agentur, manchmal eine einzelne Person. Ich benutze ihn für zweierlei: um zusammenzuzählen, wie viele Seiten derselben Urheberin denselben Punkt offen haben, und um statt vieler Betreiber die Agentur anzuschreiben, die es für alle auf einmal lösen kann. Diese Zusammenstellung fällt unter dieselben Löschfristen wie alles andere hier. Die Kontaktadresse dafür steht nicht im Vermerk, sondern im Impressum der Agentur selbst; das ist eine zweite Quelle, und sie steht ebenso öffentlich im Netz.
Eine Abweichung gilt für den Vermerk: veröffentlicht hat ihn der Betrieb und nicht die genannte Urheberin, Art. 30 Abs. 3 revDSG trägt hier also weniger weit. Ist eine einzelne Person genannt, stütze ich mich deshalb auf mein überwiegendes Interesse nach Art. 31 Abs. 1 revDSG. Alles Übrige dieser Ziffer gilt für diesen Weg gleichermassen.
Schreibe ich eine Agentur an, nenne ich ihr die Adressen der Seiten, die sie gebaut hat, und den jeweiligen Befund. Das ist eine Bekanntgabe an einen Dritten: die Agentur erfährt etwas über die Websites ihrer eigenen Kundschaft. Ich nenne dabei nur, was auf diesen Seiten öffentlich sichtbar ist, und nichts, was ich nicht auch dem Betreiber selbst schreiben würde.
Jede Nachricht betrifft eine einzelne Seite und einen dort gefundenen Punkt, sie nennt meinen Namen und meine Adresse, und sie endet mit einem kostenlosen Weg, keine weitere zu erhalten: ein Wort zurück genügt. Wer das tut, wird vermerkt und nicht erneut angeschrieben. Weil die Angaben nicht bei dir selbst erhoben werden, ist diese Ziffer zugleich die Information nach Art. 19 Abs. 1 und 3 revDSG; die erste Nachricht verweist darauf.
10. Datensicherheit
Ich treffe angemessene technische und organisatorische Massnahmen, um deine Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust und Missbrauch zu schützen (Art. 8 revDSG). Dazu gehören die durchgehend verschlüsselte Übertragung (TLS), verschlüsselte Speicherung bei meinen Dienstleistern, Zugriff nur über persönliche Konten mit Zwei-Faktor-Schutz, getrennte Zugangsdaten für Test und Betrieb sowie Datensparsamkeit an der Quelle, etwa die Prüfsumme statt der IP-Adresse. Einen vollständigen Schutz kann niemand zusichern.
11. Deine Rechte
Du hast im Rahmen des revDSG das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung, auf Herausgabe oder Übertragung deiner Daten (Art. 28 revDSG), auf Widerspruch gegen eine Bearbeitung sowie darauf, eine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Melde dich dazu unter kontakt@bretscher.digital. Zuständige Aufsichtsbehörde ist der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB).
12. Änderungen
Ich kann diese Erklärung anpassen. Massgebend ist die jeweils auf dsgfix.ch veröffentlichte Fassung.
DSGfix liefert eine automatisierte technische Einschätzung und Vorlagen nach bestem Wissen. Dies ist keine Rechtsberatung und ersetzt im Einzelfall keine anwaltliche Prüfung. Gefundene Punkte sind Hinweise auf mögliche Risiken, keine rechtliche Beurteilung.