Adobe Fonts, früher Typekit, funktioniert wie Google Fonts: Die Schrift liegt nicht bei dir, sie wird beim Aufruf deiner Seite von einem fremden Server geladen. Damit dieser Server die Datei schicken kann, erfährt er die IP-Adresse deines Besuchers, seinen Browser und die Adresse der Seite, auf der die Schrift gebraucht wird.
In meiner Erhebung über 206 Schweizer KMU-Websites (August 2026) lief Adobe Fonts auf 7 Seiten, also 3%. Zum Vergleich: Google Fonts lief auf 37%.
Warum eine Schrift überhaupt ein Datenschutzthema ist
Weil die Übertragung passiert, bevor irgendjemand etwas anklicken kann. Der Aufruf der Schrift gehört zum Laden der Seite. Es gibt keinen Moment, in dem dein Besucher hätte zustimmen können, und es gibt auch keinen Knopf, den er dafür gedrückt hätte.
Das macht den Fall nicht dramatisch. Es macht ihn nur zu einem, der in die Erklärung gehört: Ein Dritter im Ausland bekommt eine IP-Adresse, und das ist eine Bekanntgabe.
Die Angaben, geprüft
Die Vertragspartnerin ausserhalb Nordamerikas und Japans ist Adobe Systems Software Ireland Limited, Dublin, Irland, Konzernmutter ist die Adobe Inc. in den USA. Diese Angabe liegt mit Quelle und Prüfdatum vor.
Was das revDSG dazu verlangt
Die Informationspflicht nach Art. 19 revDSG verlangt, dass du nachvollziehbar sagst, welche Personendaten du bearbeitest, zu welchem Zweck und wer sie sonst noch bekommt. Geht ein Dienst ins Ausland, kommt die Auslandbekanntgabe nach Art. 19 Abs. 4 revDSG dazu: das Zielland gehört genannt, und auf welcher Grundlage die Übermittlung erfolgt.
Seit dem 15. September 2024 anerkennt die Schweiz die USA über das Swiss-U.S. Data Privacy Framework wieder als Land mit angemessenem Datenschutzniveau, aber nur für Unternehmen, die dort tatsächlich eingetragen sind. Für eingetragene Dienste braucht es keine zusätzlichen Garantien, für die übrigen weiterhin Standardvertragsklauseln. Zu informieren ist in beiden Fällen.
Die saubere Lösung braucht keinen Text
Lade die Schrift lokal. Adobe erlaubt das je nach Lizenz nicht für jede Schrift, und dann bleibt es beim Abschnitt in der Erklärung. Wo es geht, ist es der bessere Weg: keine Übertragung, keine Auslandbekanntgabe, kein Absatz, der gepflegt werden muss. Dasselbe gilt für Google Fonts, dort ist der lokale Einbau der Normalfall.
So kann der Abschnitt aussehen
Schriftarten
Für die Darstellung setzen wir Adobe Fonts ein. Beim Aufruf der Seite wird die Schrift von Servern der Adobe Systems Software Ireland Limited, Dublin, Irland, geladen. Dabei werden die IP-Adresse, der Browser und die aufgerufene Seite übertragen. Zweck ist die einheitliche Darstellung. Daten können in die USA übermittelt werden.
Und wenn beides läuft
Das ist häufiger als gedacht: Ein Theme bringt Google Fonts mit, der Seitenbauer hat zusätzlich Adobe Fonts eingebunden. Dann gehören beide in die Erklärung. Welche Schriftquellen deine Seite tatsächlich lädt, siehst du in einem Scan, und es sind regelmässig mehr als eine. Dasselbe Muster gilt für Bibliotheken aus einem Auslieferungsnetz.