Termly erzeugt Rechtstexte und blendet ein Einwilligungs-Banner ein. Auf einer Schweizer Seite bringt es damit zwei Fragen mit, die selten zusammen gestellt werden.

In meiner Erhebung über 206 Schweizer KMU-Websites (August 2026) lief Termly auf 19 Seiten, also 9%. Das ist bemerkenswert viel für ein Werkzeug, das die Schweiz nicht kennt.

Passt dein erzeugter Rechtstext zu deiner Seite?
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Problem eins: der Text passt auf ein anderes Recht

Termly ist ein amerikanisches Werkzeug. Seine Vorlagen sind auf die DSGVO und auf US-Gesetze wie den CCPA gebaut. Das revDSG kommt darin nicht vor, und das merkt man an den Stellen, die in der Schweiz zählen:

  • Die Auslandbekanntgabe nach Art. 19 Abs. 4 revDSG fehlt oder steht als DSGVO-Übermittlung da, mit anderen Grundlagen.
  • Die Rechte der betroffenen Person werden nach DSGVO aufgezählt, mit Verweisen auf Artikel, die für eine Schweizer Firma nicht gelten.
  • Der Verantwortliche wird im DSGVO-Sinn beschrieben, nicht als Inhaber der Datensammlung nach Schweizer Verständnis.

In meiner Erhebung wiesen 11% der gefundenen Erklärungen einen DSGVO-Text ohne jeden Bezug zum Schweizer Recht auf. Ein erzeugter Termly-Text ist einer der Wege, wie das entsteht; ein kopierter Text aus einer fremden Seite ist der andere, siehe Datenschutzerklärung kopieren: darf man das?.

Das ist nicht automatisch falsch, es ist unpassend: Eine Erklärung, die das eigene Recht nicht nennt, kann inhaltlich stimmen und trotzdem nicht zeigen, dass sie für diesen Betrieb gilt.

Problem zwei: Termly ist selbst ein Empfänger

Das Banner lädt von Servern in den USA und speichert die Zustimmung deiner Besucher. Damit ist Termly ein Dienst, der in deine Erklärung gehört, mit Auslandbekanntgabe. Ein Werkzeug, das die Erklärung schreibt und sich selbst darin nicht erwähnt, ist der elegantere Fehler, und er kommt oft vor.

Die genaue Vertragspartnerin nenne ich hier bewusst nicht aus dem Gedächtnis. Für 115 Dienste liegt mir die Firmierung mit Quelle und Prüfdatum vor, für diesen nicht, und eine plausibel klingende Gesellschaft hinzuschreiben wäre genau der Fehler, den ich in fremden Erklärungen laufend finde. Nimm die Angabe aus den Rechtstexten des Anbieters, dort steht sie verbindlich.

Was das revDSG dazu verlangt

Die Informationspflicht nach Art. 19 revDSG verlangt, dass du nachvollziehbar sagst, welche Personendaten du bearbeitest, zu welchem Zweck und wer sie sonst noch bekommt. Geht ein Dienst ins Ausland, kommt die Auslandbekanntgabe nach Art. 19 Abs. 4 revDSG dazu: das Zielland gehört genannt, und auf welcher Grundlage die Übermittlung erfolgt.

Seit dem 15. September 2024 anerkennt die Schweiz die USA über das Swiss-U.S. Data Privacy Framework wieder als Land mit angemessenem Datenschutzniveau, aber nur für Unternehmen, die dort tatsächlich eingetragen sind. Für eingetragene Dienste braucht es keine zusätzlichen Garantien, für die übrigen weiterhin Standardvertragsklauseln. Zu informieren ist in beiden Fällen.

Was ich empfehle

Nicht wegwerfen, prüfen. Wenn der Text steht, ist der günstigste Weg fast immer, ihn geradezurücken: Schweizer Recht benennen, Auslandbekanntgabe ergänzen, die eigenen Dienste vollständig aufführen und Termly selbst dazuschreiben. Was dabei auffällt, steht meist schon in einem Scan deiner Seite. Woran du eine überholte Erklärung sonst noch erkennst, steht in Datenschutzerklärung aktualisieren.

Und dann die eine Frage stellen, die alles andere entscheidet: Stimmt die Liste der Dienste? Ein Rechtstext-Generator kennt deine Seite nicht. Er kennt die Antworten, die du in sein Formular getippt hast.

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