Auch ohne Technikwissen: Du beantwortest ein paar einfache Fragen, ich schreibe deine Datenschutzerklärung und dein Impressum nach Schweizer Recht. Mit Anleitung, wie der Text auf deine Seite kommt.
Für Einzelunternehmen, Vereine und kleine Betriebe.
CHF 42.25 einmalig · kein Abo · kein Passwort
Ich frage in Alltagssprache, etwa «Verschickst du E-Mails an viele Leute aufs Mal?», und du klickst Nein oder Ja.
WordPress, Wix, Jimdo, Hostpoint, Infomaniak und mehr, Schritt für Schritt. Schon vor dem Kauf ansehen
Dann bekommst du eine fertige Nachricht mit dem Link zu deinen Texten, die du einfach weiterleitest.
Unter «Frag mich» unten rechts antworte ich selbst. Schlägt die Erstellung technisch fehl und kann ich es nicht beheben, bekommst du dein Geld zurück.
Die Dienste, die bei dir laufen, und was davon ins Ausland geht, etwa zu Google in die USA.
Nach heutigem Schweizer Recht geschrieben und nicht aus einer Vorlage von vorgestern.
CHF 42.25, einmalig. Kein Skript auf deiner Seite, der Text gehört dir.

Bei 73% der Schweizer KMU-Webseiten mit Datenschutzerklärung, die ich geprüft habe, läuft mindestens ein Dienst, der nicht darin steht.
Genau dafür habe ich den Webseiten-Scan entwickelt.
David Bretscher
Sieh dir meine Datenschutzerklärung als gutes Beispiel an.
Ohne Fachwissen, ohne Termin, ohne Installation. Alles im Browser.
Ich frage in Alltagssprache, was auf deiner Seite passiert und welche Programme du nutzt. Du klickst Nein oder Ja und wählst aus, was du kennst. Unter jeder Frage steht ein kurzer Hinweis mit Beispielen.
Wenn du willst, liest ein kostenloser Scan zuerst deine Seite aus und trägt ein, was er findet. Rund 5 Sekunden, ohne Anmeldung.
Kein Abo. Danach liegt alles in deinem Konto.
Aus deinen Antworten entstehen deine Datenschutzerklärung und dein Impressum, nach Schweizer Recht und in verständlicher Sprache. Jeder Dienst, den du nutzt, steht darin, mit Zweck und Land.
CHF 42.25 einmalig, kein Abo. Fertig in rund zwei Minuten.
Für deinen Baukasten gibt es eine Anleitung, Schritt für Schritt: WordPress, Wix, Jimdo, Shopify, die Baukästen von Hostpoint und Infomaniak und mehr. Die Formatierung kommt beim Kopieren mit.
Hat jemand anders deine Seite gebaut, bekommst du eine fertige Nachricht mit dem Link zu deinen Texten, die du einfach weiterleitest.
Anmelden mit der E-Mail, mit der du gekauft hast. Du bekommst einen Link, kein Passwort.
Deine beiden Texte liegen in deinem Dashboard, unbefristet. Du kommst jederzeit wieder dran, kannst sie ansehen, neu kopieren oder als PDF laden. Auch in einem Jahr, wenn die Seite neu gebaut wird und der Text nochmal gebraucht wird.
Anmelden mit der E-Mail-Adresse, mit der du gekauft hast. Du bekommst einen Link zugeschickt und bist drin. Kein Passwort, das man vergisst, und keine Software, die installiert werden muss.
Steht auf deiner Seite eine ältere Erklärung, vielleicht noch von vor dem revDSG? Dann schaue ich sie mir an und übernehme daraus, was ich auf deiner Seite nicht sehen kann: den Newsletter, die Zahlung, die Buchhaltung.

Damit eine Datenschutzerklärung wirklich etwas bringt, muss sie deine aktuelle Seite abbilden. Viel zu viele verlassen sich auf eine generische Vorlage, die mit ihrer Website nichts zu tun hat. Wer deine Seite besucht, schenkt dir Vertrauen. Eine Erklärung, die stimmt, ist die einfachste Art, es zu erwidern.
Der Scan ist immer gratis und braucht keine Anmeldung. Bezahlt wird erst, wenn du das fertige Dokument willst. Alle Preise sind Endpreise, keine MwSt.
Meine Erhebung, die häufigste Ursache falscher Erklärungen und wer die Daten wirklich bekommt.
Keine Schätzung, keine fremde Statistik. Ich habe denselben Scan laufen lassen, den du im Formular auf Wunsch bekommst, und die Ergebnisse zusammengezählt.
hatte gar keine lesbare Datenschutzerklärung
nannten mindestens einen Dienst nicht, der auf der Seite läuft
läuft auf einem System, dessen Betreiber von aussen unsichtbar ist
Auf 44% der Seiten läuft WordPress, mit im Schnitt 3.8 Erweiterungen. Wer die Seite betreibt, steht in praktisch keiner dieser Erklärungen.
206 Schweizer KMU-Webseiten aus 18 Branchen, August 2026. Stichprobe aus öffentlichen Branchenverzeichnissen mit Selbsteintrag, also aus der sorgfältigeren Hälfte. Gewertet wurde nur, wo Postleitzahl oder Ort des Betriebs auf der Seite standen. Anonym ausgewertet, keine Firmennamen. Methodik und alle Zahlen →
Wenn schon, dann richtig: geradestehen muss am Ende in der Regel nicht die Firma, sondern die Person.
Art. 60 revDSG sieht bei Vorsatz eine Busse bis CHF 250'000 vor und richtet sich an natürliche Personen. Die Informationspflicht gilt seit dem 1. September 2023.
Fast jede zweite geprüfte Erklärung trägt Spuren einer deutschen Vorlage: DSGVO-Aufbau, deutsche Rechtschreibung, Verweise auf Abkommen, die seit Jahren nicht mehr gelten. Und selbst dort, wo das Recht stimmt, fehlen die Dienste. Ein Fragebogen weiss nur, was du ankreuzt, und niemand kennt jedes Skript auf seiner eigenen Seite.
Baut auf EU-Recht auf, zitiert Artikel, die für dich nicht gelten, und sagt nicht, in welches Land deine Daten gehen, wie es das Schweizer Recht verlangt. Gleichzeitig verlangt sie Dinge von dir, die das revDSG nie gefordert hat.
Zitiert das Recht, das für dich gilt, und sagt bei jedem Dienst, in welches Land die Daten gehen und warum das erlaubt ist. Schweizer Rechtschreibung inklusive.
Übernimmt genau das, was du ankreuzt. Was ein Theme, eine App oder ein Zahlungsanbieter still mitbringt, kreuzt niemand an, und dann fehlt es. Das passiert auch mit einer Vorlage, die sauber auf dem revDSG steht.
Ich lese den Code deiner Seite und finde auch, was du nicht eingetragen hast. Zu jedem gefundenen Dienst steht die geprüfte Vertragspartnerin dabei, mit Quelle und Prüfdatum, statt pauschal der Konzernmutter in den USA.
Das gilt auch für kostenlose Schweizer Generatoren. Sie bauen zwar auf dem revDSG auf, fragen dich aber, welche Dienste du einsetzt. Was du dort nicht ankreuzt, fehlt am Ende, und genau das ist der häufigste Befund meiner Erhebung: auf 103 von 141 Seiten mit Erklärung läuft ein Dienst, den sie nicht nennt.
„Wir setzen Analysedienste ein.“ „Daten können an Dritte übermittelt werden.“ Solche Sätze sehen vollständig aus und nennen doch nichts davon. Das Gesetz verlangt das Land, in das Personendaten gehen, und warum das erlaubt ist (Art. 19 Abs. 4 revDSG). Entscheidend ist, wer die Daten als Vertragspartnerin erhält, und übliche Vorlagen nennen stattdessen die Konzernmutter.
Wie viele Dienste ein Generator kennt, sagt wenig. Entscheidend ist, was hinter einem einzelnen steht: die Vertragspartnerin, ihr Sitz, die Grundlage für die Bekanntgabe, dazu Quelle und Prüfdatum. Für 154 der wählbaren Dienste liegt das geprüft vor. Was ich nicht geprüft habe, behaupte ich nicht: dort stehen Dienstname und Staat, aber keine erfundene Firma.