TWINT ist ein Zahlungsmittel, und Zahlungsmittel gehören in die Datenschutzerklärung. Das überrascht viele, weil die eigentliche Zahlung in der App der Kundin passiert und nicht auf deiner Seite. Für die Informationspflicht spielt das keine Rolle: Es fliessen Daten zwischen dir, der Kundschaft und TWINT, und wer die Daten erhält, muss genannt werden.

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Was TWINT bekommt

Das hängt davon ab, wie du es einsetzt.

  • Kassen-Sticker oder QR im Laden. Betrag, Zeitpunkt, dein Händlerkonto. Der Datenfluss läuft an deiner Website vorbei, gehört aber trotzdem in die Erklärung, wenn du in derselben Erklärung auch dein Ladengeschäft beschreibst.
  • Online-Zahlung im Shop. Zusätzlich die Bestellreferenz und je nach Anbindung ein Teil der Bestelldaten.
  • Über einen Zahlungsabwickler wie Payrexx, Datatrans oder Saferpay eingebunden: dann hast du zwei Empfänger, nicht einen. Der Abwickler gehört genauso genannt wie TWINT selbst. Das ist der häufigste Fehler in diesem Abschnitt.

Die Angaben, geprüft

Die Vertragspartnerin ist TWINT AG, Stauffacherstrasse 41, 8004 Zürich, Schweiz (UID CHE-386.471.671). Die Firmierung stammt aus dem Handelsregister (Zefix) und liegt mit Quelle und Prüfdatum vor.

Warum hier keine Einwilligung nötig ist

Ein verbreitetes Missverständnis: Für Zahlungsdaten braucht es kein Häkchen und kein Banner. Die Bearbeitung ist zur Erfüllung des Vertrags erforderlich, den du mit deiner Kundschaft schliesst. Wer bei dir kauft, will bezahlen, und ohne Übermittlung an das Zahlungsmittel geht das nicht.

Anders liegt es bei Analyse- und Werbediensten. Dort geht es nicht um die Erfüllung des Vertrags, und dort stellt sich die Frage nach der Einwilligung sehr wohl.

Schweizer Anbieterin heisst nicht: nichts zu deklarieren

Bei einem Anbieter mit Sitz in der Schweiz entfällt die Auslandbekanntgabe nach Art. 19 Abs. 4 revDSG. Das ist der angenehme Teil, und er wird regelmässig zu weit gedacht.

Die Informationspflicht nach Art. 19 revDSG bleibt vollständig bestehen. Du musst also weiterhin sagen, wer die Daten bekommt, wozu, und um welche Daten es geht. Ein Dienst, der die Schweiz nie verlässt, ist kein Dienst, der ungenannt bleiben darf. Er ist nur einer, bei dem der schwierigste Abschnitt kürzer ausfällt.

Der Abschnitt, wie er aussehen kann

Zahlung
Für Zahlungen mit TWINT werden die für die Abwicklung nötigen Daten (Betrag, Zeitpunkt, Bestellreferenz) an die TWINT AG, Stauffacherstrasse 41, 8004 Zürich, Schweiz, übermittelt. Zweck ist die Abwicklung der Zahlung, Grundlage die Erfüllung des Vertrags. Die Bearbeitung erfolgt in der Schweiz.

Setzt du daneben Stripe, PayPal oder Kreditkarten ein, gehört für jedes davon ein eigener Satz dazu, denn die Empfänger und die Zielstaaten sind andere.

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