Kurze Antwort: Ein Schweizer Impressum ist kürzer, als die meisten Generatoren glauben. Es braucht deine Firma, eine geografische Adresse und eine E-Mail-Adresse. Das ist der Kern von Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG. Wer ein deutsches Werkzeug benutzt, bekommt stattdessen ein Formular mit Registergericht, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Aufsichtsbehörde, also Feldern, die für eine Schweizer Firma teils gar nicht existieren.
Das Ergebnis sieht dann gründlich aus und nennt Dinge, die es bei dir nicht gibt. Schneller geht es mit dem kostenlosen Impressum-Generator: Angaben eintragen, kopieren, fertig.
Drei Muster zum Abschreiben
GmbH oder AG mit Handelsregistereintrag:
Muster GmbH
Musterweg 1
3000 Bern
Schweiz
E-Mail: info@muster.ch
Telefon: 031 123 45 67
Vertreten durch: Anna Muster, Geschäftsführerin
Eingetragen im Handelsregister des Kantons Bern
UID: CHE-123.456.789
Einzelunternehmen:
Malerei Muster
Dorfstrasse 5
8400 Winterthur
Schweiz
E-Mail: peter@malerei-muster.ch
Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaberin / Inhaber: Peter Muster
Nicht mehrwertsteuerpflichtig.
Verein:
Skiclub Muster
c/o Peter Muster, Bergweg 3
3800 Interlaken
Schweiz
E-Mail: praesident@skiclub-muster.ch
Rechtsform: Verein
Vertreten durch den Vorstand: Peter Muster, Präsident
Ersetze die Angaben durch deine. Fehlt dir etwas, etwa eine UID, lass die Zeile weg, statt etwas einzusetzen. Den Zusatz „MWST" hinter der UID schreibst du nur, wenn du mehrwertsteuerpflichtig bist; sonst kannst du wie beim Einzelunternehmen oben „Nicht mehrwertsteuerpflichtig." dazuschreiben.
Was ein Schweizer Impressum braucht
Firma und Rechtsform, genau so, wie sie im Handelsregister stehen. „Muster GmbH", nicht „Muster".
Eine geografische Adresse. Strasse, Nummer, PLZ, Ort. Ein Postfach genügt nicht.
Eine E-Mail-Adresse. Der Punkt, an dem die meisten scheitern: das Gesetz verlangt eine Adresse der elektronischen Post. Ein Kontaktformular erfüllt das nicht.
Sinnvoll dazu, ohne ausdrücklich verlangt zu sein: die UID bei einem Handelsregistereintrag, eine Telefonnummer, und bei bewilligungspflichtigen Tätigkeiten die zuständige Aufsichtsbehörde. Was genau hineingehört und welche vier Fehler am häufigsten vorkommen, steht ausführlich in Impressum für Schweizer Websites.
Woran du einen deutschen Generator erkennst
Er fragt nach Angaben aus § 5 DDG, dem früheren Telemediengesetz, und aus dem Medienstaatsvertrag. Typische Zeichen:
- Registergericht und Handelsregisternummer in deutscher Form. Die Schweiz hat ein kantonales Handelsregister und die UID, kein Registergericht.
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a UStG. Gibt es hier nicht, die Schweiz kennt die MWST-Nummer als Teil der UID.
- „Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV", oft samt Adresse. Eine Vorschrift für deutsche journalistische Angebote.
- Ein Absatz zur EU-Streitschlichtungsplattform. Die ist am 20. Juli 2025 eingestellt worden und war für Schweizer Anbieter ohnehin nie einschlägig. Steht der Hinweis noch auf einer Seite, ist er doppelt falsch.
- ß statt ss. Das billigste Erkennungszeichen und ein sehr zuverlässiges: bei 28% der von mir geprüften Schweizer Erklärungen steht deutsche Rechtschreibung in den Rechtstexten.
Keine dieser Angaben ist gefährlich. Sie sind nur unnötig, verwirrend und ein Hinweis darauf, dass der Rest des Dokuments ebenfalls aus dem falschen Land stammt. Und wer das Impressum aus einem deutschen Werkzeug hat, hat meist auch die Datenschutzerklärung von dort, und dort wird es dann teuer im Sinn von falsch: DSGVO statt revDSG, Art. 6 statt Art. 19, und eine Auslandbekanntgabe, die die Schweizer Grundlage nicht nennt.
Impressum und Datenschutzerklärung gehören zusammen
Die beiden Dokumente teilen sich die Firmenangaben: Firma, Adresse, Kontakt. Genau dort entstehen die Widersprüche, wenn sie zu verschiedenen Zeiten und mit verschiedenen Werkzeugen entstanden sind. Im Impressum steht die aktuelle Firma, in der Datenschutzerklärung noch die alte, oder die Adressen unterscheiden sich um einen Umzug.
Deshalb erzeuge ich beide zusammen, aus denselben Angaben. Das Impressum ist bei jeder Erstellung dabei, ohne Aufpreis, weil ein Impressum ohne passende Datenschutzerklärung wenig nützt und umgekehrt genauso. Was der Unterschied zwischen den beiden Dokumenten ist, und warum die AGB als drittes nicht Pflicht sind, steht in Impressum, AGB und Datenschutzerklärung.
Was ein Muster nicht kann
Es kennt deinen Betrieb nicht. Setz nur ein, was du belegen kannst: eine erfundene oder alte UID fällt niemandem auf, weil sie plausibel aussieht, und steht dann jahrelang falsch da. Deine UID findest du unter uid.admin.ch.
Und ein Muster ersetzt keine anwaltliche Prüfung. Bei bewilligungspflichtigen Tätigkeiten, im Gesundheitsbereich oder bei regulierten Finanzdienstleistungen kommen Pflichten dazu, die kein Formular kennen kann.