Kurz: Ein Datenschutz-Generator ist der schnellste Weg zu einer Datenschutzerklärung, aber die meisten frei verfügbaren Generatoren sind auf deutsches Recht (DSGVO) ausgelegt und fragen dich ab, was du zu wissen glaubst. Für eine Schweizer Website willst du zwei Dinge: einen Generator, der für das revDSG gebaut ist, und einen, der weiss, was auf deiner Seite wirklich läuft, statt dich raten zu lassen.

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Woran du einen Schweizer Generator erkennst

Drei Merkmale, die sich in einer Minute prüfen lassen, bevor du überhaupt etwas eintippst:

Er nennt das revDSG, nicht nur die DSGVO. Ein Werkzeug, das auf seiner eigenen Seite ausschliesslich von Art. 13 DSGVO und von Betroffenenrechten nach EU-Muster spricht, wird dir auch einen EU-Text erzeugen. Das ist nicht falsch, aber es ist der falsche Rahmen für eine Schweizer Firma: an einer Stelle zu viel, an der entscheidenden zu wenig.

Er kennt die Auslandbekanntgabe. Art. 19 Abs. 4 revDSG verlangt den Zielstaat und die Grundlage. Ein Generator, der bei US-Diensten nur „Daten können in Drittländer übermittelt werden“ schreibt, erfüllt das nicht. Frag dich beim Prüfen: Steht am Ende ein konkreter Staat da, und steht daneben, worauf sich die Übermittlung stützt?

Er nennt die richtige Gesellschaft. Das ist der Punkt, an dem fast alle scheitern, auch teure Werkzeuge. Für eine Schweizer Firma ist bei Google nicht Google LLC in den USA die Vertragspartnerin, sondern Google Ireland Limited in Dublin, bei Stripe nicht Stripe, Inc., sondern Stripe Payments Europe in Dublin. Wer pauschal die Konzernmutter nennt, schreibt eine Erklärung, die plausibel klingt und die Pflichtangabe verfehlt.

Was ein guter Generator leisten muss

Eine Datenschutzerklärung ist nur so gut wie ihre Passgenauigkeit. Ein Generator, der einfach Textbausteine aneinanderreiht, produziert eine Erklärung, die offiziell aussieht, aber deine konkrete Situation nicht abbildet. Gut ist ein Generator, der:

  • für Schweizer Recht (revDSG) baut, nicht für die DSGVO
  • die Auslandbekanntgabe korrekt behandelt, also klar sagt, welche Dienste Daten ins Ausland senden
  • deine tatsächlich eingesetzten Tools nennt, nicht generische Platzhalter
  • verständlichen Text liefert, den du ungeändert verwenden kannst

Das Problem mit deutschen DSGVO-Generatoren

Viele der bekanntesten Generatoren (datenschutz-generator.de, e-recht24 und andere) sind exzellent, aber für Deutschland gebaut. Wenn du sie für eine Schweizer Seite nutzt, bekommst du eine Erklärung, die auf Art. 6 DSGVO aufbaut, deutsche Behörden nennt und die Schweizer Auslandbekanntgabe nicht in der richtigen Form behandelt. Das Ergebnis wirkt wie eine kopierte DE-Vorlage, weil es eine ist.

Für die Schweiz ist das revDSG der Rahmen. Die DSGVO kann ergänzend gelten, wenn du EU-Kunden bedienst, aber sie ist nicht dein Ausgangspunkt.

Fragebogen oder Scan: was ist besser?

Die meisten Generatoren arbeiten mit einem Fragebogen: Du kreuzt an, welche Tools du nutzt. Das Problem ist, dass die wenigsten Betreiber alle Tools kennen, die auf ihrer Seite laufen. Ein Marketing-Kollege hat einen Pixel gesetzt, das Theme lädt Google Fonts extern, eine App bringt ihr eigenes Tracking mit. Was du nicht ankreuzt, fehlt in der Erklärung.

Ein Scan-basierter Generator dreht das um: Er schaut deine Seite an und findet die Dienste automatisch. So deckt die Erklärung auch die Tools ab, von denen du nichts wusstest. Genau das macht DSGfix: URL eingeben, der Scan findet die Tools, du bekommst die passende Erklärung.

Und wenn ich schon eine Erklärung habe?

Dann willst du nicht bei null anfangen. Sinnvoller ist, die bestehende Erklärung zu prüfen und gezielt zu korrigieren: den Rahmen auf revDSG stellen, fehlende Dienste ergänzen, veraltete Punkte (etwa Verweise auf das ungültige Privacy Shield) ersetzen, Widersprüche auflösen. So behältst du alles Richtige und fixst nur, was nicht stimmt.

Was der Generator nicht ersetzt

Ein Generator liefert eine solide, auf deine Seite zugeschnittene Erklärung, und das reicht für die allermeisten kleinen Webseiten. Er ist aber keine Rechtsberatung. Bei besonderen Konstellationen (sehr sensible Daten, komplexe Datenflüsse) kann eine fachliche Prüfung sinnvoll sein.

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