Kurze Antwort: Rechtlich ist es heikel, praktisch ist es fast immer falsch. Und der praktische Grund wiegt schwerer, weil er dich auch dann trifft, wenn niemand das Kopieren je bemerkt.

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Ist das Kopieren erlaubt oder nicht?

Ein ausdrückliches Verbot, eine Datenschutzerklärung zu kopieren, gibt es im Schweizer Recht nicht. Erlaubt ist es damit trotzdem nicht ohne Weiteres, denn drei Regeln können greifen: das Urheberrecht, wenn der Text individuell genug ist, das Lauterkeitsrecht bei der Übernahme eines fremden Arbeitsergebnisses, und die Lizenzbedingungen des Generators oder der Kanzlei, von der er stammt. Welche davon im Einzelfall greift, hängt vom Text ab.

Praktisch spielt das aber die zweite Rolle. Der Grund, warum ich davon abrate, ist ein anderer: Eine kopierte Erklärung ist ab der ersten Sekunde inhaltlich falsch, weil sie einen fremden Betrieb beschreibt. Dieser Fehler trifft dich unabhängig davon, ob das Kopieren je auffällt.

Eine Datenschutzerklärung ist kein allgemeiner Rechtstext, den man sich ausleihen kann. Sie ist eine Aussage über deinen Betrieb: welche Dienste auf deiner Seite laufen, wohin deine Daten fliessen, wer bei dir verantwortlich ist. Kopierst du sie, machst du diese Aussage über einen fremden Betrieb.

Der rechtliche Teil

Urheberrecht. Geschützt ist nach Art. 2 Abs. 1 URG, was eine geistige Schöpfung mit individuellem Charakter ist. Ob eine Datenschutzerklärung das erreicht, hängt vom Text ab und ist Einzelfallfrage: eine reine Aufzählung gesetzlicher Pflichtangaben hat wenig Eigenes, eine ausformulierte, eigenständig aufgebaute Erklärung durchaus. Sicher sagen lässt sich nur: je individueller der Text, desto eher ist er geschützt. Und ausgerechnet die guten Erklärungen, die man kopieren möchte, sind die individuellen.

Unlauterer Wettbewerb. Art. 5 lit. c UWG erfasst, wer das marktreife Arbeitsergebnis eines anderen ohne angemessenen eigenen Aufwand durch technische Reproduktionsverfahren übernimmt und verwertet. Ein Copy-Paste aus einer fremden Seite ist genau das.

Lizenzbedingungen. Stammt der Text von einem Generator oder einer Kanzlei, gilt er oft nur für die Kundin, die ihn erstellt hat. Das steht dann in den Nutzungsbedingungen, und dort liest es niemand nach, bevor er markiert und kopiert.

In der Schweiz droht keine Abmahnwelle wie in Deutschland. Das Risiko liegt nicht bei einem automatisierten Massengeschäft, sondern bei dem einen Fall, in dem jemand seinen Text wiedererkennt. Das kommt selten vor, ist dann aber unangenehm, weil er beweisbar ist.

Der praktische Teil, und der ist der wichtigere

Eine kopierte Erklärung ist fast immer inhaltlich falsch, und zwar sofort ab dem Moment, in dem du sie einfügst.

Sie nennt fremde Dienste. Der andere Shop nutzt vielleicht Mailchimp, du nutzt Klaviyo. Er hat Stripe, du hast TWINT und Payrexx. In deiner Erklärung stehen dann Dienste, die du nicht hast, und deine fehlen. Bei 103 von 141 geprüften Schweizer Websites mit Erklärung lief ein Dienst, den sie nicht nannte. Kopieren ist einer der Wege, wie das passiert.

Sie nennt eine fremde Verantwortliche. Steht dort noch die falsche Firma oder eine fremde Kontaktadresse, läuft die Auskunftsanfrage deiner Kundschaft ins Leere. Das ist der Fehler, der am schnellsten auffällt, weil ihn jeder Leser sehen kann.

Du erbst die Fehler mit. Bei 34% der geprüften Erklärungen fand ich mindestens ein Merkmal einer deutschen Vorlage: deutsche Rechtschreibung mit ß, DSGVO-Aufbau ohne Bezug zum revDSG oder einen Verweis auf ein Abkommen, das es nicht mehr gibt. Wer kopiert, sucht sich nicht die richtige Erklärung aus, sondern die, die zufällig auf der Seite stand, die er gerade offen hatte.

Die Informationspflicht ist damit nicht erfüllt. Art. 19 revDSG verlangt, dass du über deine Bearbeitung informierst. Ein Dokument, das die Bearbeitung eines anderen beschreibt, erfüllt das nicht, auch wenn es formal vollständig aussieht. Und genau das ist die Falle: es sieht erledigt aus.

Was du stattdessen tun kannst

Abschauen ja, kopieren nein. Struktur, Reihenfolge und Verständlichkeit einer guten Erklärung anzusehen ist legitim und sinnvoll. Was du übernimmst, ist die Gliederung, nicht der Wortlaut, und die Inhalte kommen aus deinem Betrieb.

Mit einer Vorlage anfangen, aber nicht damit aufhören. Eine Vorlage kennt deine Dienste nicht. Mehr dazu steht in Datenschutzerklärung-Vorlage: warum sie selten reicht.

Zuerst nachsehen, was auf deiner Seite überhaupt läuft. Das ist der Schritt, den fast alle überspringen, und es ist der einzige, der die Lücke schliesst. Drei Wege dazu, vom Seitenquelltext bis zum Scan, stehen in Welche Dienste laufen auf meiner Website?.

Hast du schon eine kopierte Erklärung auf der Seite, musst du sie nicht wegwerfen. Meist ist es besser, sie zu korrigieren: Firmenangaben geraderücken, fremde Dienste raus, eigene rein, Auslandbekanntgabe prüfen. Wie du erkennst, ob eine bestehende Erklärung noch stimmt, steht in Datenschutzerklärung aktualisieren.

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