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Foto-Einwilligung für Vereine

Damit Fotos von Mitgliedern, Kindern und Jugendlichen auf die Vereinsseite dürfen. Vereinsname eintragen, Kanäle wählen, ausdrucken.

Wo veröffentlicht ihr Fotos? Jeder Kanal wird einzeln angekreuzt.

Unten siehst du, wie das Formular aussieht.

Einwilligung zur Veröffentlichung von Fotos

[Name des Vereins]

Der Verein möchte Fotos und Videos von Trainings, Anlässen und Wettkämpfen zeigen, auf denen ich erkennbar bin. Ich bin damit einverstanden in den Kanälen, die ich hier ankreuze:

  • ☐ Website des Vereins
  • ☐ Social Media des Vereins (Instagram, Facebook)
  • ☐ Vereinsheft, Jahresbericht, Newsletter
  • ☐ Mein Name darf beim Foto genannt werden

Die Einwilligung ist freiwillig. Wer nicht einwilligt, hat keine Nachteile, und sie ist keine Bedingung für die Mitgliedschaft. Einzelaufnahmen zeigt mir der Verein auf Wunsch vor der Veröffentlichung.

Ich kann die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen, ganz oder für einzelne Kanäle, an: [E-Mail oder Adresse für den Widerruf]. Der Verein entfernt die Fotos dann unverzüglich von seiner Website und seinen eigenen Kanälen. Bereits Gedrucktes lässt sich nicht zurückholen, und Bilder im Internet können von anderen kopiert worden sein.

Name, Vorname
Geburtsdatum (bei Kindern und Jugendlichen)
Ort, Datum
Unterschrift (ab etwa 12 Jahren unterschreibt das Kind selbst mit)
Unterschrift der Eltern oder Erziehungsberechtigten (bei unter 18 Jahren)
Und die Vereinsseite selbst?

Die Einwilligung regelt die Fotos. Die Seite braucht zusätzlich eine Datenschutzerklärung: was sie erfasst, etwa über Anmeldeformulare, und wohin Daten gehen. Ein paar einfache Fragen, mit Anleitung zum Einfügen und Impressum dazu. CHF 39 einmalig, kein Abo.

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Wann braucht es eine Einwilligung?

Jede Person hat ein Recht am eigenen Bild. Wer auf einem Foto erkennbar ist, muss in der Regel einwilligen, bevor es veröffentlicht wird, so sieht es auch der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte (EDÖB). Das gilt für Einzelaufnahmen und grundsätzlich auch für Mannschaftsfotos.

Lockerer ist es bei grossen Gruppen, in denen niemand hervorsticht: dort genügt es meist, vorher darauf hinzuweisen, dass fotografiert und veröffentlicht wird, und Einwände zu berücksichtigen. Für Werbung und Sponsoren braucht es immer eine Einwilligung.

Kinder und Jugendliche

Eine feste Altersgrenze kennt das Gesetz nicht. Entscheidend ist, ob das Kind versteht, worum es geht. Die kantonalen Datenschutzstellen raten: bei jüngeren Kindern unterschreiben die Eltern, ab etwa 12 Jahren das Kind und die Eltern. So ist die Vorlage aufgebaut.

Widerruf

Eine Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Dann entfernt der Verein die Fotos unverzüglich von seiner Website und seinen Kanälen. Bewahrt die unterschriebenen Formulare auf, solange die Fotos online sind.

Alles weitere für eure Vereinsseite steht im Datenschutz-Paket für Vereine.

Quellen: Art. 28 ZGB, Art. 6 Abs. 6 DSG, EDÖB «Umgang mit Fotos» und «Datenschutz in Vereinen», Merkblätter der Datenschutzstellen St. Gallen und Aargau, Swiss Olympic «Recht am eigenen Bild» (2025). Eine Vorlage, keine Rechtsberatung.

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DSGfix liefert eine automatisierte technische Einschätzung und Vorlagen nach bestem Wissen. Dies ist keine Rechtsberatung und ersetzt im Einzelfall keine anwaltliche Prüfung. Gefundene Punkte sind Hinweise auf mögliche Risiken, keine rechtliche Beurteilung.